Gutachten
Unser qualifiziertes, freies und unabhängiges Gutachten bietet folgende Vorteile und hat vor Gericht beweissichernde Wirkung:
detaillierte Dokumentation des Schadenumfanges zur lückenlosen Beweissicherung. Dies gewährleistet, dass der entstandene Schaden vollständig fach- und sachgerecht instand gesetzt werden kann und später keine Unstimmigkeiten über Schadenumfang entstehen.
im Fall einer fiktiven Abrechnung dient unser Gutachten der Versicherung als Abrechnungsgrundlage.
während der Fahrzeugreparatur besteht Anrecht auf einen Mietwagen.
bei Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Nutzungsausfall-Entschädigung geltend zu machen.
im Fall eines Totalschadens erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Schadenereignis sowie seines Restwertes. Die regulierende Versicherung rechnet auf Basis des Gutachtens ab.
nur anhand eines Kfz-Gutachtens kann eine anfallende Wertminderung ausgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der den merkantilen Minderwert beeinflussenden Faktoren wie Reparaturart, Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter und Laufleistung ermitteln wir die Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
bei Bedarf stellen wir anhand einer Rechnungsprüfung fest, ob die Instandsetzung Ihres Wagens fach- und sachgerecht ausgeführt wurde.
Wir erstellen Kfz-Gutachten für alle Automarken, LKW, Motorräder, Anhänger.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Sachverständigenkosten von uns mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Eine Anzahlung oder Vorauszahlung ist nicht notwendig.
Sie haben noch Fragen zum Thema Gutachten oder möchten einen Termin vereinbaren?
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 089 95958320 oder über unser Kontaktformular.